Die Ästhetik als die Lehre vom Schönen ist heutzutage in der Zahnmedizin ein vielverwendeter Begriff. Schonende Behandlungsmethoden, zahnfarbene Füllungsmaterialien, Methoden zur Zahnaufhellung, kieferorthopädische Maßnahmen zur Beseitigung von Zahnfehlstellung, kleine korrigierende chirurgische Eingriffe sowie qualitativ hochwertiger Zahnersatz können sehr hohen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden und somit für mehr Wohlbefinden sorgen.
Die Beurteilung der ästhetischen Wirkung von Zahnersatz ist sehr subjektiv und damit von Mensch zu Mensch sehr verschieden. Die ästhetische Wirkung eines Zahnes wird dabei von drei Parametern bestimmt (Wild 1950):
der Zahnform (einschließlich Größe und Stellung)
der Oberflächenstruktur
der Zahnfarbe (einschließlich der Transluzenz).
Der Zahn sollte dabei nie allein, sondern immer eingebunden in Mundpartie und Gesicht betrachtet werden.
Diese Behandlungen im Bereich der ästhetischen Zahnmedizin bieten wir Ihnen in unserer Zahnklink in Berlin-Neukölln:
Ästhetische Füllungen:
In unserer Praxis bieten wir zahnfarbene Füllungsmaterialien wie Komposite oder Keramik an. Letzteres passt sich hervorragend der Farbe der umgebenden Zähne an und ist damit nach dem Einsetzen nicht sichtbar. Keramikarbeiten stellen wir mit dem Cerec®-System her, einem Verfahren, bei dem der Patient in nur einer Sitzung das perfekt angepasste Material eingesetzt bekommt. Beide Materialien, Komposite und Keramik, können auch dazu benutzt werden, unschöne Verfärbungen, Schmelzabplatzungen, kleine Lücken oder Abweichungen von der Zahnform (z.B. Zapfenzähne) zu korrigieren.
Ästhetische Zahnschienen:
Wir führen Korrekturen von Zahnfehlstellungen mit einem System von zarten, fast unsichtbaren-Schienen durch, die eine kieferorthopädische Behandlung ohne große ästhetische Einbußen während der Behandlungszeit erlauben.
Bleaching:
Das Verfahren der Bleaching-Zahnaufhellung nutzen wir eher an einzelnen Zähnen (z.B. bei nervtoten verfärbten Zähnen).
Zahndekor:
Gern verzieren wir Ihre Zähne mit kleinen Schmucksteinen.
Kosten für ästhetische Zahnmedizin:
Patienten sollten folgendes beachten: Ästhetisch bedeutet nicht zwangsläufig „medizinisch notwendig“ oder „wirtschaftlich“, wie die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Erstattung zahnmedizinischer Leistung derzeit lauten. Oft müssen Patienten daher mit einem zusätzlichen Eigenanteil rechnen, welcher in einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung oder einer Privatrechnung mit dem Zahnarzt geregelt wird.
Nehmen Sie bei Interesse an unseren ästhetischen Behandlungen in unserer Praxis am Neubritzer Tor Kontakt mit uns auf.